Offener Brief von Steffen Siegel (Schutzgemeinschaft Filder e.V.)
Neuhausen, den 8.5.12
Sehr geehrter Herr Fricke,
die Schutzgemeinschaft Filder wendet sich an Sie mit zwei schon mehrfach geäußerten Forderungen:
- Noch vor dem Beginn des Filderdialogs am 25. Mai 2012 fordern wir Sie auf, die Pläne der von der Bahn favorisierten „Antragstrasse“ für den Filderabschnitt 1.3 öffentlich allen Bürgern darzulegen.
Sie haben uns schon mehrfach zugesagt, dieses rechtzeitig zu tun, bevor die Bahn in das noch ausstehende Planfeststellungsverfahren (PFV) für den Filderabschnitt 1.3 einsteigt; (z.B. versprachen Sie das am 4. März 2011 bei der Podiumsdiskussion in Echterdingen mit Ihnen und Winfried Hermann).
Zur Historie:
Seit 2002 hat die Bahn in verschiedenen Anläufen versucht, ein PFV für den Abschnitt 1.3 einzuleiten. Immer wieder hat das Eisenbahnbundesamt dies abgelehnt, mit der Begründung, dass „die Planung in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig ist“. Jetzt, nach über zehn Jahren Planungsversagen der Bahn geht man in einen Dialog mit den Bürgern, verweigert aber, die Pläne vorher offenzulegen. Wenn wir Bürger mit Ihnen „auf Augenhöhe“ diskutieren sollen, dann ist es zwingend, dass wir über die Pläne der Bahn im Detail Kenntnis bekommen – auch darüber, warum Sie mit diesen Plänen bis heute noch kein PFV eröffnen konnten.
Sie haben uns im März 2011 gesagt, dass die Bahn das PFV im Sommer 2011 einleiten wolle; dann hieß es Herbst, dann dieses Frühjahr und schließlich hieß es, das PFV erfolge direkt im Anschluss an das Dialogverfahren, was ja wohl nicht geht, wenn der Dialog nicht zur Farce werden soll. Schließlich könnten ja Varianten ins Spiel kommen, die zur Umsetzung Zeit brauchen.
Sie haben bisher nur in nichtöffentlicher Sitzung ( beim Arbeitskreis S 21 der Gemeinde Leinfelden-Echterdingen) über die Pläne der DB in völlig unzureichender Weise referiert und Sie haben sich einer vor über einem Jahr vom Bezirksbeirat Vaihingen geforderten Informationsveranstaltung schlicht mit dem Hinweis auf den Filderdialog entzogen. Jedoch: Der zeitlich knapp bemessenen Filderdialog ist wirklich nicht dazu da, dass Sie einen großen Teil der Zeit für die ausführliche Darlegung Ihrer Pläne in Anspruch nehmen. Das muss vorher geschehen! Wir Bürger brauchen die Zeit der drei geplanten Sitzungen für die Diskussion neuer Ideen. Wie soll sonst eine offene Bürgerbeteiligung funktionieren?
Wenn es stimmt, dass die Deutsche Bahn ihre Planunterlagen längst fertig hat, dann stellen Sie diese detailliert vor und zwar rechtzeitig vor dem 25.Mai. - Noch vor Beginn des Filderdialogs müssen wir zwingend Klarheit darüber haben, ob die von uns favorisierte Variante, nämlich die Führung der Gäubahn auf der bestehenden Strecke von Vaihingen direkt hinunter zum Stuttgarter Hauptbahnhof (die sogenannte Panoramastrecke) als Ernst zu nehmende Variante eingebracht werden kann. Unsere Skepsis speist sich aus den Aussagen von OB Schuster und Regionalpräsident Bopp (Stuttgarter Zeitung, 26.4.12), dass die von uns favorisierte Variante „weder der Vertrags- noch der Rechtslage“ entspräche und sie widerspräche der Finanzierungsvereinbarung von Stuttgart 21 im Jahr 2009. In das gleiche Horn stieß der Leiter des S-21-Sprecherbüros Wolfgang Dietrich (Stuttgarter Nachrichten, 4.5.12), in dem er sagte, es sei fraglich, „ob die Bahn …die Grundlagen von Stuttgart 21 (durch den Erhalt der bestehenden Gäubahntrasse) infrage stellt“.
Landtagspräsident Guido Wolf äußerte (Filder Extra, 2.5.12), die Gäubahn müsse über den Flughafen geführt werden, mit der Begründung, es könne nicht sein, „dass durch einen Filderdialog ein Volksentscheid aufgehoben werde“. Dies behauptet Wolf, obwohl jeder weiß, dass es beim Volksentscheid um den Finanzierungsanteil des Landes und nicht um Bau- und Verkehrspläne ging!
Sie selbst sagten, man könne ja im Dialogverfahren „über alles reden“, aber die Bahn werde am Ende beurteilen, wie sie damit umgehe.
Dies ist aus Sicht der Schutzgemeinschaft Filder völlig inakzeptabel. Bereits im Vorfeld muss zugesagt werden, dass die Einbringung von Alternativen – vorausgesetzt, sie bleiben im Rahmen des Kostendeckels – von den Projektpartnern nicht grundsätzlich infrage gestellt werden darf. Wenn nur diskutiert werden darf, was die Bahn „erlaubt“, degeneriert der Bürgerdialog zu einer Alibiveranstaltung!
In diesem Zusammenhang gilt es eher zu überlegen, ob nicht die Finanzierungsvereinbarung aus dem Jahr 2009 infrage gestellt ist, nachdem zu diesem Zeitpunkt für einen entscheidenden Teil von S21, nämlich der Filderabschnitt, noch keine belastbaren Planungen vorlagen (und bis heute nicht vorliegen). Dazu hin wurde in den Finanzierungsvereinbarungen von 2009 noch davon ausgegangen, dass S 21 nur 3,1 Milliarden Euro kosten und bis 2019 fertig gestellt sein würde. Beides hat sich inzwischen als nicht haltbar und als Kniff der Projektpartner erwiesen.
Sollte eine Variante wie der Erhalt der Gäubahn als unzulässiger Vorschlag disqualifiziert werden, würde der von Bahn und Politik voll akzeptierte Geisslersche Schlichterspruch missachtet. Geissler forderte darin den leistungsfähigen Erhalt der Gäubahn. Wäre die Umsetzung des Schlichterspruchs ein Rechtsbruch?Wir bitten Sie, möglichst rasch auf die oben aufgeführten beiden Punkte zu reagieren. Die Zeit bis zum Filderdialog drängt.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Siegel